Familienrecht in Schwanewede
Fachanwältin für Familienrecht in Schwanewede – Beratung und Vertretung bei Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht.
Familiäre Konflikte gehören zu den belastendsten Situationen im Leben. Rechtsanwältin Petra Babucke ist seit 2005 Fachanwältin für Familienrecht und steht Ihnen in Schwanewede bei allen Fragen rund um Ehe, Trennung, Scheidung und Kinder zur Seite.
Wir beraten Sie außergerichtlich und vertreten Ihre Interessen, wenn es nötig ist, auch vor dem Familiengericht. Uns liegt ein persönlicher Kontakt besonders am Herzen – denn gerade im Familienrecht kommt es auf Vertrauen an.
Beratung und Vertretung im Familienrecht
Trennung und Scheidung
Wir beraten Sie zu Trennungszeit, Scheidungsvoraussetzungen und Ablauf des Scheidungsverfahrens und vertreten Sie vor dem Familiengericht.
Unterhalt
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Elternunterhalt: Wir prüfen Ansprüche und Verpflichtungen und setzen sie durch oder wehren sie ab.
Sorge- und Umgangsrecht
Regelungen zur elterlichen Sorge, zum Aufenthalt der Kinder und zum Umgang – ausgerichtet am Wohl des Kindes.
Zugewinnausgleich und Vermögen
Ausgleich des in der Ehe erzielten Vermögenszuwachses sowie Auseinandersetzung von Hausrat, Ehewohnung und gemeinsamem Vermögen.
Versorgungsausgleich
Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und sonstigen Altersvorsorge.
Eheverträge und Vereinbarungen
Beratung zu Eheverträgen sowie zu Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Ihre Ansprechpartnerin: Petra Babucke
Rechtsanwältin Petra Babucke ist seit 2005 Fachanwältin für Familienrecht und seit 1995 als Rechtsanwältin in Schwanewede tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
So läuft die Zusammenarbeit ab
- 1
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.
- 2
Terminvereinbarung
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin in unserer Kanzlei in der Hospitalstraße 8 in Schwanewede.
- 3
Gespräch und Einschätzung
Sie schildern uns Ihr Anliegen. Wir ordnen die Rechtslage ein und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
- 4
Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich gegenüber der Gegenseite und, wenn nötig, vor Gericht.
Häufige Fragen zum Familienrecht
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. In der Regel setzt das voraus, dass die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für Sie eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Scheidungsantrag wird über einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht.
Die Antworten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Durch die Nutzung dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis.
Kontakt aufnehmen
Sie haben Fragen zum Familienrecht? Schreiben Sie uns – wir melden uns bei Ihnen.