Häufig gestellte Fragen
Antworten rund um die Kanzlei, das Familienrecht sowie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Zur Kanzlei
Rechtsanwältin Petra Babucke ist Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwalt Thomas Münster ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Privatpersonen sowie klein- und mittelständische Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Familienrecht
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. In der Regel setzt das voraus, dass die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für Sie eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Scheidungsantrag wird über einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der Vermieter kann Ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Das Erhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen und begründet werden. Es darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden, und innerhalb von drei Jahren darf die Miete grundsätzlich nicht um mehr als 20 Prozent steigen (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 Prozent). Daneben gibt es weitere Formen wie Staffel-, Index- oder Modernisierungsmieterhöhungen.
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