Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Schwanewede
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Schwanewede – Beratung und Vertretung rund um Miete, Wohnung und Eigentümergemeinschaft.
Ob Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kündigung oder Eigentümerversammlung: Konflikte rund um Wohnung und Immobilie betreffen unmittelbar Ihr Zuhause oder Ihr Vermögen. Rechtsanwalt Thomas Münster ist seit 2010 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und steht Ihnen in Schwanewede zur Seite.
Wir beraten Sie außergerichtlich und vertreten Ihre Interessen, wenn es nötig ist, auch vor Gericht – als Anwälte vor Ort und mit persönlichem Kontakt.
Beratung und Vertretung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mietvertrag und Miethöhe
Prüfung von Mietverträgen sowie Beratung zu Mieterhöhungen, Staffel- und Indexmieten.
Kündigung und Räumung
Kündigung durch Mieter oder Vermieter, Eigenbedarf, fristlose Kündigung und Räumungsklage.
Nebenkosten
Prüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Umlagefähigkeit von Kosten und Abrechnungsfristen.
Mängel und Mietminderung
Beratung bei Mängeln der Mietsache, Mietminderung und Instandhaltung.
Kaution und Rückgabe
Rückzahlung der Mietkaution, Schönheitsreparaturen, Renovierung und Rückgabe der Wohnung.
Wohnungseigentum (WEG)
Beschlüsse und Eigentümerversammlung, Anfechtung von Beschlüssen, Hausgeld, Jahresabrechnung, bauliche Veränderungen und Verwaltung.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Münster
Rechtsanwalt Thomas Münster ist seit 2010 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und war von 2000 bis 2014 als Rechtsanwalt in Bremen-Nord tätig. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
So läuft die Zusammenarbeit ab
- 1
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.
- 2
Terminvereinbarung
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin in unserer Kanzlei in der Hospitalstraße 8 in Schwanewede.
- 3
Gespräch und Einschätzung
Sie schildern uns Ihr Anliegen. Wir ordnen die Rechtslage ein und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
- 4
Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich gegenüber der Gegenseite und, wenn nötig, vor Gericht.
Häufige Fragen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der Vermieter kann Ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Das Erhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen und begründet werden. Es darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden, und innerhalb von drei Jahren darf die Miete grundsätzlich nicht um mehr als 20 Prozent steigen (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 Prozent). Daneben gibt es weitere Formen wie Staffel-, Index- oder Modernisierungsmieterhöhungen.
Die Antworten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Durch die Nutzung dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis.
Kontakt aufnehmen
Sie haben Fragen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht? Schreiben Sie uns – wir melden uns bei Ihnen.